Gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatung

– FÜR DEN LANDKREIS GIFHORN –

Ziel des Angebots ist es, mit (hoch-)strittigen, getrennt lebenden Eltern eine tragfähige Vereinbarung über Sorge- und Umgangsfragen bzgl. der gemeinsamen Kinder zu finden. Dazu wird kurzfristig eine fachlich qualifizierte lösungsorientierte Beratung vorgehalten, um Konflikte zu deeskalieren, die Kooperations- und Einigungsfähigkeit zu fördern und konkrete funktionierende Regelungen zu Sorge- und Umgangsfragen zu erarbeiten. Die fachliche Haltung der Beratenden ist allparteilich und orientiert sich an der Lebenswelt der Familie und dem Kindeswohl.

Die Beratung orientiert sich am Gifhorner Modell, das eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Familiengericht, Jugendamt und freien Trägern vorsieht.

Die Beratung folgt einem systemischen, ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz. Sie gliedert sich in vier inhaltliche Arbeitsschritte:

  1. Auftragsklärung und Zielvereinbarung:
    Der vom Jugendamt oder Familiengericht definierte Beratungsauftrag wird mit den Eltern konkretisiert, und es werden klare Beratungsziele festgelegt.
  2. Analyse des Familiensystems:
    Die Fachkraft beleuchtet gemeinsam mit den Eltern die Konflikthintergründe und die Positionen aller Beteiligten.
  3. Lösungs- und Interventionsphase:
    Die Eltern erarbeiten, begleitet von der Fachkraft, konkrete und tragfähige Vereinbarungen.
  4. Abschluss:
    Die Beratung wird im letzten Termin gemeinsam reflektiert ausgewertet.

Die Gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatung wird im Einzugsgebiet südlich der Stadt Gifhorn und bis an die Landkreisgrenze zu Wolfsburg, Braunschweig und den Landkreis Peine angeboten.

Sie findet ausschließlich in unserem Beratungsraum in Meine zu fest vereinbarten Zeiten statt.

Fachkräfte in der Gerichtsnahen Trennungs- und Scheidungsberatung